Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteWasserturm | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Änderungsvorschläge zur Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales der Stadt Genthin

12. 06. 2023

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales der Einheitsgemeinde Stadt Genthin wurde am 24.02.2022 beschlossen. Bei der praktischen Umsetzung der Richtlinie zeigt sich in der Vergangenheit durch öffentlich geführte Diskussionen hinsichtlich der Förderfähigkeit sowohl für die Antragsteller als auch für die Entscheidungsträger ein Veränderungs- bzw. Nachbesserungsbedarf.

Aktuell verfügt die Stadt Genthin über keinen genehmigten Haushalt, der eine finanzielle Gewährung von Antragstellungen nach dieser Richtlinie ermöglicht.

Die Mitglieder des Bildungs-, Kultur- und Sozialausschusses (BKS) haben es sich daher in der letzten Sitzung zur Aufgabenstellung gemacht, die haushaltslose Zeit zu nutzen, die bestehende Richtlinie einer Überprüfung und ggf. Nachbesserung zu unterziehen.

Erste Vorschläge sollen dazu in der nächsten Sitzung des BKS am 14.09.2023 eingebracht und diskutiert werden.

 

Alle Vereine sowie nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales der Stadt Genthin und ihrer Ortsteile antragsberechtigten Personen sind aufgefordert, ihre Anregungen, Ideen und Hinweise zur Richtlinie einzubringen. Diese sind schriftlich oder per E-Mail an bis zum 31. Juli 2023 zu richten.

 

Die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Soziales finden Sie unter dem Link https://www.stadt-genthin.de//rechtsgrundlagen/anzeigen.php?id=49510

 

 

Die Verwaltung der Stadt Genthin

Fachbereich Verwaltung, Organisation und Soziales (BOS)

 

Avacon neu

 

BMFSFJ

 

B

Demokratie

Informationsbroschüre Genthin      Leben in der Feuerwehr