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Ehrungen von Alters- und Ehejubiläen durch den Bürgermeister

In der Einheitsgemeinde Stadt Genthin gehört es zur Tradition, dass der Bürgermeister bzw. ein Vertreter der Verwaltung bei Alters- und Ehejubiläen gratuliert und Glückwünsche übermittelt.

 

Allen Bürgerinnen und Bürgern, die das 80. und 85. Lebensjahr vollenden, wird eine Glückwunschkarte des Bürgermeisters übersandt.
Folgenden Jubilaren gratuliert der Bürgermeister bzw. ein Vertreter der Verwaltung auf Wunsch persönlich:

 

90. Altersjubiläum
95. Altersjubiläum
100. Altersjubiläum und jedes weitere Lebensjahr

 

50. Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
60. Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
65. Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
70. Ehejubiläum (Gnadenhochzeit)
75. Ehejubiläum (Kronjuwelenhochzeit)

 

Alle Jubilare oder deren Angehörige sollten mindestens 2 Wochen vor dem Jubiläum telefonisch oder schriftlich mitteilen, ob eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister bzw. einen Vertreter der Stadt gewünscht wird:

 

Stadt Genthin

Büro des Bürgermeisters
Marktplatz 3
39307 Genthin
Tel.: 03933 876-101
E-Mail:

 

Widerspruch zur Weitergabe der Daten
Die Daten werden durch das Einwohnermeldeamt übermittelt (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). Es besteht für Sie die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten beim Einwohnermeldeamt mündlich oder schriftlich zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich.

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