Information zum Standesamt
Das Standesamt in Genthin ist zuständig für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, die sich auf dem Territorium der Stadt Genthin sowie in den Ortsteilen Dretzel, Fienerode, Gehlsdorf, Gladau, Hagen, Holzhaus, Hüttermühle, Mützel, Paplitz, Parchen, Ringelsdorf, Schattberge, Schopsdorf, Tucheim, Wiechenberg und Wülpen ereignen.
Das Standesamt Genthin ist weiterhin zuständig für die Durchführung von Eheschließungen (weitere Infos finden Sie unter dem Menü Anmeldung und Trauzimmer), für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen für Kinder (beide Beurkundungen sind jeweils vor oder nach der Geburt möglich); für die Beurkundung von Erklärungen zur Namensführung in der Ehe und nach Auflösung der Ehe, Erklärungen über die Änderung der Reihenfolge der Vornamen;
weiterhin für die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland heiraten wollen.
Im Standesamt Genthin erhalten Sie Urkunden aus den Personenstandsbüchern/Registern des Standesamtes Genthin, die seit Oktober 1874 erstellt wurden.
Weiterhin befinden sich im Bestand die Personenstandsbücher der ehemaligen Standesämter Altenplathow, Forst Altenplathow (für Berggenthin), Fienerode, Gladau, Parchen und Ringelsdorf, die ebenfalls ab Oktober 1874 errichtet wurden.
Fallen Personenstandsbücher bereits unter Archivrecht, können daraus entweder einfache oder beglaubigte Ablichtungen ausgestellt werden.
Das betrifft Sterberegister, die vor mehr als 30 Jahren, Heiratsregister, die vor mehr als 80 Jahren und Geburtenregister, die vor mehr als 110 Jahren erstellt wurden.
Aus Registern, die nach Personenstandsrecht geführt werden, können Urkunden, beglaubigte Ablichtungen oder Registerausdrucke ausgestellt werden.
Die in der Zeit vom 03.10.1990 bis Ende 2008 nach der Eheschließung erstellten sogenannten Familienbücher (bei der Eheschließung wurde eine Anschrift davon mit dem Familienstammbuch ausgehändigt) werden als Eheregister weitergeführt. Daraus können Eheurkunden ausgestellt werden.
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Heiraten können Sie an jedem Wochentag, außer an Sonntagen und Feiertagen,
am Samstag bis 14:00 Uhr. Wir realisieren gern Ihre individuellen Terminwünsche, falls die dienstlichen Voraussetzungen das zulassen.
Es stehen Ihnen folgende Trauzimmer/Trauorte zur Verfügung:
- Eheschließungszimmer im Rathaus der Stadt Genthin
- Schloss Dretzel (in Abstimmung mit Familie von Ostau von März bis September)
- Auf dem Hof Königsrode (in Abstimmung mit Frau Hollerith von April bis September)
- Eheschließungszimmer in Tucheim
- Wasserturm Genthin (da die Sanierung vorgesehen ist, bitte konkret anfragen)
Sowohl das Schloss Dretzel als auch der Königsroder Hof befinden sich in Privatbesitz, zu den anfallenden Kosten fragen Sie bitte die Eigentümer.