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Stadtwald

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung im Land Sachsen-Anhalt (Richtlinie Forst 2019)

 

Schwerpunktbereich:         Biodiversität sowie Förderung der Kohlenstoffbindung in der Land-u. Forstwirtschaft

Maßnahme:                         M08 – Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der       

Lebensfähigkeit von Wäldern

Vorhaben:                             Kulturpflege

 

Im Kommunalwald der Stadt Genthin werden in Abhängigkeit vom Waldbewirtschaftungsplan und vorhergehenden Holzeinschlägen Aufforstungen auf einzelnen Flächen durchgeführt. Die aufgeforsteten Flächen werden während der Vegetationsperiode zur Beseitigung des unerwünschten Aufwuchses und zum Schutz sowie zur Förderung der gepflanzten Forstgehölze motormanuell unterhalten. Die motormanuelle Kulturpflege ist zur Erreichung des waldbaulichen Zieles bis zu 5 Jahre nach der Aufforstung erforderlich und wird durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert. Die Förderung der Kulturpflege im Jahr 2020 wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt (EPLR) mit einem Anteil von 79,22 % gewährt, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) beteiligt sich mit bis zu 75% an den zuwendungsfähigen öffentlichen Ausgaben. Die Gesamtausgaben betragen rund 1.500,-€.

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