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Antragstellung- und Fristen

Antragstellung- und Fristen

 

Sie können durch ein eigenes Projekt zu der Umsetzung der Ziele des Bundesprogramms aktiv beitragen. Um Ihnen die Ideenfindung ein wenig zu erleichtern, sind hier einige der möglichen Projektschwerpunkte:

  • Demokratie- und Toleranzerziehung

  • Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft

  • Soziale Integration

  • Interkulturelles und interreligiöses Lernen

  • Antirassistische Bildungsarbeit

  • Kulturelle und geschichtliche Identität

  • Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen

  • Bekämpfung von Alltagsrassismus        

  • Flüchtlingsarbeit

  • Begegnungsarbeit

  • Selbstorganisation (bspw. Jugendliche)

Natürlich sind auch weitere Programmschwerpunkte mit der grundlegenden Zielsetzung Weltoffenheit und gegenseitiges Interesse, Vielfalt und Toleranz als Stärke und Grundlage für eine demokratische Gesellschaft und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben möglich.

 

Nicht förderfähig sind jedoch:

  • Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen weltanschaulichen Erziehung dienen.

  • Projekte, die durch anderweitige Bundes- oder Landesförderungen abgedeckt werden können.

Lassen Sie sich von der Koordinierungs- und Fachstelle 󠄌beraten.

 

Antragsfristen für Projektanträge

  • Kinder- und Jugendfonds 
    Projektanträge können in digitaler Form an das Kinder- und Jugendforum bis spätestens zwei Wochen vor Projektstart eingereicht werden.

  • Initiativfonds(bis 5.000,00 Euro)
    Projektanträge können in digitaler Form per E-Mail bei der Koordinierungs- und Fachstelle bis spätestens zwei Wochen vor Projektstart eingereicht werden.

  • Aktionsfonds (bis 600 Euro)
    Projektanträge können in digitaler Form per E-Mail bei der Koordinierungs- und Fachstelle bis spätestens vier Wochen vor Projektstart eingereicht werden.

  • Die Antragsfristen stehen grundsätzlich in Verbindung mit den darauffolgenden Begleitausschusssitzungen.

Bewertungsablauf

Die ausgefüllten Anträge werden gemäß der festgesetzten Terminkette bei der Fach- und Koordinierungsstelle in digitaler Form per E-Mail eingereicht. Die Fach- und Koordinierungsstelle sichtet und bereitet die Beschlussfassung vor. Eine Beratung zur Erstellung eines Antrages kann durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle des Programms erfolgen.

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Koordinierungsstelle senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag mit rechtskräftiger Unterschrift an das federführende Amt.

 

Ansprechpartnerin:

Koordinierungs- und Fachstelle

AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Elke Förste

Brandenburger Str. 54, 39307 Genthin

Tel.: (0 39 33) 9486070

E-Mail: 

www.awo-sachsenanhalt.de

Ansprechpartner:

Federführendes Amt

Stadt Genthin

Fachbereich Bürger, Organisation und Soziales (BOS)

Marktplatz 3, 39307 Genthin

Tel.: (0 39 33) 876 – 213,

Fax: (0 39 33) 876 140

E-Mail: 

 

Im Rahmen der Antragstellung der Projekte im Initiativfonds werden die Antragsteller grundsätzlich zu einer Präsentation ihres Projektes eingeladen. Der Antrag und das Ergebnis der Präsentation der Projekte bilden die Basis für die Entscheidung des Begleitausschusses.

Die Anträge aus dem IF-Fonds werden durch den Begleitausschuss geprüft und offen entschieden. Die Entscheidung über die Mittelvergabe des Aktionsfonds treffen das federführende Amt und KuF gemeinsam mit jeweils drei Mitgliedern des Begleitausschusses in wechselnder Besetzung (z.B. in alphabetischer Reihenfolge).

Die Erstellung der Zuwendungsbescheide für die zu fördernden Projekte obliegt der Stadt Genthin auf der Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitausschusses.

 

Die nächste Sitzung des Begleitausschusses findet am 05.03.2024 statt.

 

Öffentlichkeitsarbeit

Alle Materialien oder andere Formen der Veröffentlichung sind der Fach- und Koordinierungsstelle oder dem federführenden Amt im Vorfeld mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zur Freigabe zuzusenden.

Verbindliche Informationen entnehmen Sie aus dem Merkblatt „Öffentlichkeitsarbeit“.

 

Formulare – Downloads

Initiativfonds: IF

Aktionsfonds: AF

Jugendfond JF

 

Initiativfonds: IF

Aktionsfonds: AF

Jugendfonds: JF

Öffentlichkeitsarbeit

 

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