Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) fördert die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt.
Gegenstand der Förderung:
Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an neuen Standorten im Straßenraum, auf öffentlichen Parkplätzen, auf Kundenparkplätzen, auf Besucherparkplätzen, in Parkhäusern, in Tiefgaragen, an Tankstellen und Raststätten.
Gefördert werden:
- Normalladepunkte mit 22 Kilowatt (max. 55 % bis höchstens 2.375 EUR),
- Schnellladepunkte kleiner als 100 Kilowatt (max. 55% bis höchstens 9.500 EUR),
- Schnelladepunkte über 100 Kilowatt (max. 55 % bis höchstens 19.000 EUR),
- einschließlich der Montage und der Installation der Ladeeinrichtung sowie des dafür erforderlichen Netzanschlusses
(max. 55% bis höchstens 9.500 EUR) des Ladestandortes
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die Antragsfrist läuft bis zum 15.10.2023
Die Bewilligungsbehörde ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA):
Die ausführliche Förderrichtlinie sowie das Online Antragsverfahren können unter www.nasa.de eingesehen werden.
Die Verwaltung der Stadt Genthin
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung (BAU)