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Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt

18. 09. 2023

Das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID) fördert die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt. 

 

Gegenstand der Förderung:

Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an neuen Standorten im Straßenraum, auf öffentlichen Parkplätzen, auf Kundenparkplätzen, auf Besucherparkplätzen, in Parkhäusern, in Tiefgaragen, an Tankstellen und Raststätten.

 

Gefördert werden:

  • Normalladepunkte mit 22 Kilowatt (max. 55 % bis höchstens 2.375 EUR),
  • Schnellladepunkte kleiner als 100 Kilowatt (max. 55% bis höchstens 9.500 EUR),
  • Schnelladepunkte über 100 Kilowatt (max. 55 % bis höchstens 19.000 EUR),
  • einschließlich der Montage und der Installation der Ladeeinrichtung sowie des dafür erforderlichen Netzanschlusses 

(max. 55% bis höchstens 9.500 EUR) des Ladestandortes

 

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

 

Die Antragsfrist läuft bis zum 15.10.2023

 

Die Bewilligungsbehörde ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA):

Die ausführliche Förderrichtlinie sowie das Online Antragsverfahren können unter www.nasa.de eingesehen werden.

 

 

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