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Aufruf – Wahlhelfer/innen

21. 08. 2024

für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters der Einheitsgemeinde Stadt Genthin am 10.11.2024 sowie für die eventuell notwendige Stichwahl am 01.12.2024

 

Die Stadt Genthin sucht für die Durchführung Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters noch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die als Wahlhelfer im Wahlvorstand mitarbeiten möchten.

 

Für die 12 Wahllokale sowie für die 3 Briefwahlvorstände in der Stadt Genthin einschließlich ihrer Ortschaften werden ca. 120 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt.

 

Ich bitte Sie, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in zu engagieren, denn eine Demokratie lebt von der aktiven Teilhabe ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.

 

Das Ehrenamt kann jede Person übernehmen, die in der Einheitsgemeinde Stadt Genthin wahlberechtigt ist, d.h. Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist. 

 

Zu den Aufgaben des Wahlvorstandes im Wahllokal gehören die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses am Wahlsonntag. Er tritt am Wahltage rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit im Wahllokal zusammen. Der Wahlvorstand sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorsteher/ die Wahlvorsteherin leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes.

Die Wahllokale sind von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Der Gesetzgeber lässt die Einteilung von Vor- und Nachmittagseinsätzen der ehrenamtlichen Wahlhelfer in der vorbenannten Wahlzeit zu. Nach Schließung der Wahllokale werden durch alle Mitglieder des Wahlvorstandes die Stimmen ausgezählt und das Wahlergebnis festgestellt.

 

Für die Übernahme dieser Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € (Mitglied des Wahlvorstandes) bzw. 35,00 € (Vorsitz des Wahlvorstandes) gezahlt.

 

Bitte unterstützen Sie uns bei der Durchführung dieser Wahl.

 

Bewerber als Wahlhelfer/in können sich schriftlich an das Wahlbüro der Stadt Genthin, Marktplatz 3, 39307 Genthin, telefonisch unter der Telefonnummer: 03933/876-103 oder per E-Mail an wahlleitung  wenden bzw. sich registrieren lassen.

Für die Anmeldung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

 

            Vorname, Nachname

            Straße und Hausnummer

            PLZ und Wohnort

            Telefonnummer

            E-Mail-Adresse (sofern vorhanden)

            Geburtsdatum

 

Nach abgeschlossener Besetzung aller Wahlvorstände werden Sie Ihre Berufung in einen Wahlvorstand per Post erhalten.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

 

 

Carola Elsner

Stadtwahlleiterin 

 

 

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